Nun ist es passiert, das was sogenannte Verschwörungstheoretiker seit Monaten predigen, und wofür sie die ganze Zeit belächelt wurden, ist nun richterlich bestätigt worden. Ein Richter im Thüringischen Weimar hat Rückgrat bewiesen und dem Merkelregim die Stirn geboten. Es bleibt zu hoffen, dass es ihm nicht zum Verhängnis wird. Die Staatsanwaltschaft versucht zwar mittels Rechtbeschwerde gegen das Urteil vorzugehen, doch ob das von Erfolg gekrönt sein wird ist zweifelhaft. Es ist eher anzunehmen, dass die Entscheidung ganz im thüringischen Sinne so lange entschieden werden soll, bis das Ergebnis der Merkel Diktatur im fernen Berlin passt, wie es im Falle des Ministerpräsidenten in diesem Bundesland schon realisiert wurde. Der Richter sprach den Angeklagten frei, der sich im letzten Jahr mit mehreren Personen zu einer privaten Feier getroffen hatte. In der Begründung schrieb der Richte, kurz zusammengefasst, das die Voraussetzungen für eine Pandemie nach dem Infektionsschutzgesetz nicht erfüllte sein und es damit auch keinen Grund für die derzeit geltenden Beschränkungen der Freiheit der Bürger gibt. Die ganze Begründung umfasst 18 Seiten. Damit steht fest, dass es keinen Grund für die von der Merkel Diktatur mittels brutalster Polizeigewalt durchgesetzten Freiheitsbeschränkungen gibt. Das ganze Urteil kann sich jeder hier durchlesen: Link Die Antwort des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Erfurt auf meine Fragen steht noch aus, doch ich gehe davon aus das ich entweder gar keine, oder eine vorgefertigte Pressemitteilung bekomme welche die Mainstream Medien meist als Fakten ansehen. Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden was dieses Urteil und das weitere Verfahren angeht. Update 27.01.2021: Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft hat es bis zum Fristablauf nicht für nötig erachtet mir meine Fragen zu beantworten. Fast die gesamte Welt schaut nach Weimar auf das besagte Urteil und die betreffenden mauern die Informationen ein als wäre es absolute Geheimsache. Hier der Mailverkehr zwischen unserer Redaktion und der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Erfurt welche für das AG Weimar zuständig ist.
Sehr geehrte Herr ………………., bezugnehmend auf unser eben geführtes Telefonat, übersende ich Ihnen die angekündigten Fragen zum obigen Urteil des AG Weimar. Wie Verwaltungstreue Medien berichten und das Amtsgericht bestätigt, hat die Staatsanwaltschaft auf das besagte Urteil hin, Rechtsbeschwerde eingelegt. Spätestens nach der Manipulation, um den Posten des Candy Crush Saga spielenden Ministerpräsidenten bei Ihnen in Thüringen, erscheint klar ersichtlich zu sein, das in dieser Region einiges nicht mit rechtsstaatlichen Dingen zugeht. Was sich mir jedoch nicht erschließt ist, wieso ein Urteil, welches klar und eindeutig begründet ist, jetzt in dieser Form angefochten wird.
Fragen: 1. Wann und mit welcher Begründung hat die Staatsanwaltschaft die Rechtsbeschwerde eingelegt? (Kopie der Beschwerde mitschicken)
2. Auf wessen Antrieb oder Weisung ist dies geschehen?
3. Muss man davon ausgehen, das der Richter in der nächsten Zeit auch von seinem Amt unter misteriösen Umständen abgelöst wird?
4. Ist der Staatsanwaltschaft bekannt, das der Nutzen des sogenannten Lockdowns bereits mehrfach wissenschaftlich widerlegt wurde?
5. Es ist seit einigen Wochen bekannt, das die Inzendezzahlen künstlich mit dafür nicht geeigneten PCR Tests herzugetestet wurden. Einige Stimmen sprechen hierbei von bis zu 80% falsch positiven Ergebnissen, was unweigerlich zum Ende des Lockdowns führen müsste, da es nachweislich keine Pandemie in dem Sinne des Infektionsschutzgesetzes gibt. Ist es nicht eher Aufgabe der Staatsanwaltschaft für die Durchsetzung geltenden Rechts zu soregn, anstatt diesen illegalen Zustand weiterhin zu unterstützen? Ich erwarte Ihre Antwort bis morgen den 26.01.2021 um 17 Uhr. Wie bereits in unserem Telefonat angeführt, sollte die Antwort Wahrheitsgemäß sein, ich bin schon öfter von Pressesprechern angelogen worden und daher dieser Hinweis. Ihre Impertinete Art und Weise mir nach dem dezenten Hinweis am Telefon einfach aufzulegen, empfinde ich als höchst unprofessionell. Diese Handlungsweise sollten Sie überdenken. Ein Scan meines Presseausweises (C) hängt der Mail wie gefordert an.
MfG D. Torsten Stein Redaktion unbequem.info
Darauf kam folgende Antwort: Am 2021-01-25 09:16, schrieb STERF ………….:
Sehr geehrter Herr Stein, ein Auskunftsanspruch besteht für Vertreter der Medien. Allein die Vorlage eines Presseausweises ist hierfür nicht ausreichend, vielmehr muss auch klargestellt sein, dass Sie zumindest ein Medium vertreten. Solange dies nicht geschieht, werde ich Ihnen keine Frage beantworten. Gleichwohl erlaube ich mir schon jetzt den Hinweis, dass ich auch später ggfs. ausschließlich Fragen zum Verfahrensgang beantworten werde.
Mit freundlichen Grüßen ………………………………….. –
Oberstaatsanwalt, Pressesprecher-
In dieser Antwort ist die Frage verborgen wem er auf dei Füße treten muss um Ruhe zu verlangen. Das ist nicht das erste Mal das soetwas von einer Behörde oder Verwaltung kommt. Aufmeine dann folgende Antwort hat sich der Herr nicht mehr gemeldet. Ich habe darauf hin heute seine Vorgesetzte angeschrieben und um Erklärung gebeten. Es kann und darf so nicht sein, dass Medienvertretern keine Auskunft gegeben wird und schon garnicht bei einer Angelegenheit von solcher Tragweite!
Update 29.01.2021 Ich habe nun Antwort von der Pressestelle erhalten. Leider muss ich den Antworten entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft versucht das Verfahren zu beschädigen oder eine Rechtskräftigkeit hinaus zu zögern.
zu 1. Die Staatsanwaltschaft hat nach Zustellung des Urteils Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragt zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
Zu 2. Es gibt keine Weisung. Der Antrag wurde von hier in eigener Verantwortung gestellt.
Zu 3. Auf diese Frage hat die Staatsanwaltschaft keine Einfluss. Wenden Sie sich ggfs. an den Dienstvorgesetzten des Richters.
Zu 4. Der Staatsanwaltschaft ist bekannt, dass diese Ansicht vertreten wird, aber auch , dass hierzu andere Ansichten gibt.
Zu 5. Das ist mir nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ist eine Strafverfolgungsbehörde. Diese Aufgaben nehmen wir wahr.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund, mit freundlichen Grüßen